in Deutschland brauchst du eine nachträglich angebaute zulässige AHK nicht mehr eintragen lassen
Hoppi hat geschrieben:
... dürfte egal sein, welche du nimmst. Hauptsache die is für dein Modell zugelassen und hat n EU Prüfzeichen.
Eintragen oder abnehmen lassen brauchste die dann nich mehr. Nur die ABE musste immer dabei haben.
Abnehmen lassen musste nur welche die kein Prüfzeichen haben.
Ich hab nochmal bei Wikipedia geguckt. Da steht:
In Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und abgenommen werden.
Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 StVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:
Die AHK muss über eine EU-Zulassung verfügen (Prüfzeichen mit e beginnend). Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist. Damit braucht dieses Bauteil nicht durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA) abgenommen oder durch die Zulassungsbehörden in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die dem Anbausatz beigelegte allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) ist während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitzuführen.
Viel Erfog beim aufrüsten.