mannikiel hat geschrieben:
...Fahrgestellnummer wirklich was aussagen, darüber gibts grad in nem anderen Forum ne Diskussion...über Ungereimtheiten gestolpert ist...mit der niedrigsten Nummer ist später eingeführt worden als die anderen...
die fahrgestell/rahmennummer ist fortlaufend. über das tatsächliche baujahr bzw den baumonat von fahrzeugen ausserhalb von deutschland/eu kann aber nur anhand von sofort zugelassenen referenzmodellen spekuliert werden.
die fahrzeuge werden produziert und gehen auf halde. von dort aus geht ein teil in den export, ein teil in den heimischen markt und der rest bleibt stehen und wird auf bestellung geliefert. ganz nach anforderung des importeurs und der händler sowie der kundenbestellung.
so kann es kommen (als beispiel) das ein im februar gebautes fahrzeug im märz zugelassen wird (der händler braucht einen vorführwagen) und ein im januar gebautes erst im oktober (der kunde hat genau so eines bestellt).
nicht einmal die zollpapiere können da auskunft geben. lediglich dieeinführung wird damit dokumentiert.
ich habe ein motorrad das bei einführung (datum der zollpapiere) schon ein paar monate nicht mehr produziert wurde.
nach der einführung stand es noch zwei jahre beim importeur. so kommt es das in den papieren als bj. "1985" steht.
im fahrzeugbrief die erstzulassung auf "1987" datiert wurde. das fahrzeug aber seit 2 1/2 jahren nicht mehr produziert wurde.
da die nummern aber fortlaufend sind konnte das tatsächliche produktionsdatum auf 1984 datiert werden.
so etwas kann zb im oldtimerbereich schon zu heftigen auseinandersetzungen führen. so geschehen bei mir auf der zulassungsstelle da bei denen der tag der ersten zulassung als einstuffungskriterium zählt.
um dann zu deinem "recht" zu kommen kann es schon mal zu langwierigen laufereien kommen. denn in der beweispflicht bist du alleine. und wenn du dann auch noch einen "grauimport" hast bekommst du vom hersteller/importeur keinerlei hilfe. frei nach dem motto : ist nicht von uns importiert, also gibts das nicht".