07.02.2007, 11:45
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07.02.2007, 12:14
aus wikipedia
Werden zweidimensionale Vorlagen (Gemälde, Fotos...) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nach herrschender Meinung nicht urheberrechtlich geschützt. Daher können Fotos aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Gemälde und Fotografien nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt jedoch nicht für Aufnahmen von dreidimensionalen Gegenständen, wie beispielsweise einer Skulptur. In diesem Falle ist das Foto als Lichtbild oder Lichtbildwerk geschützt, und die unten stehenden Bedingungen sind zu beachten.
07.02.2007, 12:20
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