das mit der Fahrerlaubnis für solche Kisten scheint doch etwas komplizierter zu sein.
Auch bei der Wiederzulassung dürfte es Schwierigkeiten für den Käufer geben, wenn er keinen PKW Führerschein hat.
Früher war das wohl so, wie Quasar es schreibt.
Seit 2000 ist es jedoch schwierig, so ein Teil zugelassen zu bekommen, wenn man keinen PKW Führerschein hat.
Zitat...... Das Drosseln eines Normal-PKW wurde im Jahre 2000 vom Landgericht Brandenburg als nicht bauarbestimmt angesehen. Das Drosseln kann eher als bauartbedingt verstanden werden. Auf dieses Gerichtsurteil hin wurden in Bundesländern mit hoher Population von gedrosselten Normal-PKW Ausnahmegenehmigungen an die Besitzer eines auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW, die das Fahrzeug vor dem Bekanntwerden des Brandenburger Urteils gekauft haben, ausgegeben. Diese Ausnahmegenehmigungen enthalten z. T. örtliche (z. B. gültig: nur im eigenen Bundesland, nicht auf Bundesstrassen, nur im Umkreis von 50 km vom Wohnort). und / oder zeitliche Beschränkungen (z. B. gültig: nur 2 Jahre, nur zu bestimmten Tageszeiten).
Wer nach Ende 2000 einen auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW kauft wird i. d. Regel von der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht, daß gedrosselte Fahrzeuge nur mit dem Auto-Führerschein gefahren werden dürfen. Die Zulassungsstellen haben Anweisung die Zulassung des Fahrzeuges zu verweigern, weil angenommen wird, dass das Fahrzeug mit dem Zweiradführerschein gefahren werden soll...Zitat Ende
Ausnahmen gibt es meines Wissens, wenn das Fahrzeug als Behindertenfahrzeug zugelassen wird. Dann darf es aber nicht von Nichtbehinderten Personen gefahren werden.
ich finde den Preis druchaus angemässen, man hat ja schließlich auch ein fast "neues" Auto. Ich schätze dass der Österreichische mindestens noch auf 2000€ geht.