Da ich die Seitenrohre noch nicht eingebaut auffem Abdach rumliegen habe (nein ich gebe sie nich ab da sie noch drankommen) werde ich mir kommende Tage mal ein Herzchen nehmen und eine genaue Technische Zeichnung anfertigen zum Nachschweissen ..... da sie sehr einfach aufgebaut sind dürfte das jeder der schonmal mit Metall gearbeitet hat nachbauen können .... dann behauptet man einfach das sie original sind ^^ zum eintragen lassen ,)
meine sind ja auch original ...
aber das mit der ABE ist sehr von Interesse für alle die es brauchen
ich würde sagen das ich die Zeichnung anfertige und du enen guten Scan von der ABE bereitstellst was wir dann zusammenlegen ... dann sollte wenigstends mit den Seitenrohren hier Ruhe einkehren und alle dürfen fröhlich basteln ;) hehe
bedeutet das ich dir dann die Bilder sende und du mir deinen Scan .... nicht das Hinz und Kunz das Zeuch bekommt sondern bei uns lieb fragen muss .... Hehe
Hallo ZUSAMMEN,
die Schonfrist für bisherige (ohne EU-Typgenehmigung) Frontschutzbügel, Rammschutze, Bullbars und wie man sie auch immer nennt läuft definitiv am 25. Mai 2007 und endgültig ab! Wer also noch einen alten montierten nicht eingetragenen oder rumliegenden Frontschutzbügel hat oder einen neuen ohne EU-Typgenehmigung montieren möchte, muss bis zum 25. Mai 2007 Gas geben. Wer seinen Frontschutzbügel bis zum 25. Mai 2007 mit Teilegutachten beim TÜV eintragen lässt braucht ihn auch nach den „neuen“ Regelungen nicht mehr abmontieren – es herrscht Bestandsschutz. Die Änderungsabnahme des TÜV muss allerdings immer mitgeführt werden! Wer sich erst nach dem Stichtag (25.05.2007) für einen neuen Frontschutzbügel entscheidet muss dann die EG-Richtlinie 2005/66/EG, die unter anderem besagt, dass zwischen dem vordersten Teil des Fahrzeuges und dem Stoßfänger nur noch 50 Millimeter liegen dürfen, einhalten. Weiterhin muss vom Hersteller die Reduktion des Verletzungsrisikos etc. nachgewiesen werden etc.,etc,etc. Wer sich aber für einen Frontschutzbügel der neuen Generation – also nach der neuer Regelung - entscheidet benötigt keine TÜV-Abnahme.
ALSO, raus aus dem Keller mit dem alten Teil und schnell zum TÜV!