Hallo ZUSAMMEN,
die Schonfrist für bisherige (ohne EU-Typgenehmigung) Frontschutzbügel, Rammschutze, Bullbars und wie man sie auch immer nennt läuft definitiv am 25. Mai 2007 und endgültig ab! Wer also noch einen alten montierten nicht eingetragenen oder rumliegenden Frontschutzbügel hat oder einen neuen ohne EU-Typgenehmigung montieren möchte, muss bis zum 25. Mai 2007 Gas geben. Wer seinen Frontschutzbügel bis zum 25. Mai 2007 mit Teilegutachten beim TÜV eintragen lässt braucht ihn auch nach den „neuen“ Regelungen nicht mehr abmontieren – es herrscht Bestandsschutz. Die Änderungsabnahme des TÜV muss allerdings immer mitgeführt werden! Wer sich erst nach dem Stichtag (25.05.2007) für einen neuen Frontschutzbügel entscheidet muss dann die EG-Richtlinie 2005/66/EG, die unter anderem besagt, dass zwischen dem vordersten Teil des Fahrzeuges und dem Stoßfänger nur noch 50 Millimeter liegen dürfen, einhalten. Weiterhin muss vom Hersteller die Reduktion des Verletzungsrisikos etc. nachgewiesen werden etc.,etc,etc. Wer sich aber für einen Frontschutzbügel der neuen Generation – also nach der neuer Regelung - entscheidet benötigt keine TÜV-Abnahme.
ALSO, raus aus dem Keller mit dem alten Teil und schnell zum TÜV!